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   BVerwG, 05.08.1998 - 7 B 58.98   

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BVerwG, 05.08.1998 - 7 B 58.98 (https://dejure.org/1998,16364)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1998 - 7 B 58.98 (https://dejure.org/1998,16364)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1998 - 7 B 58.98 (https://dejure.org/1998,16364)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 1.11

    Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher

    Nicht unter das Enteignungsverbot fiel danach die Einbeziehung nicht ausdrücklich in den Enteignungslisten erfasster Vermögensgegenstände einer bereits von Sequestrationsmaßnahmen betroffenen Person, beispielsweise die Nacherfassung eines "vergessenen" Grundstücks eines bereits mit anderen Vermögenswerten in den Enteignungslisten des sonstigen Vermögens aufgeführten Eigentümers (Urteil vom 27. Februar 1997 a.a.O.) oder die Einbeziehung des Privatgrundstücks eines Gesellschafters in die Listenenteignung des Unternehmens (vgl. Urteile vom 27. Juli 1999 - BVerwG 7 C 36.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 6 S. 22 f., vom 25. Mai 2005 a.a.O. und vom 10. August 2005 a.a.O.; Beschluss vom 5. August 1998 - BVerwG 7 B 58.98 - juris).
  • VG Gera, 26.01.2005 - 2 K 1470/96
    Denn es wäre systemwidrig, die Grundsätze zum Enteignungsverbot und der dadurch bewirkten Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges zur Besatzungsmacht auf solche Verletzungen von Rechtsnormen deutscher Behörden /u erstrecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07. August 1998 - 7 B 58/98 - zitiert nach Juris).

    Deshalb kann in solchen Fällen nur der Grundsatz gelten, dass die Verantwortung der Besatzungsmacht sich auf die von deutschen Stellen geübte Enteignungspraxis erstreckt, selbst wenn die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewandt wurden (BVerfGE 84, 90115, BVerwG, Beschluss vom 07. August 1998 - 7 B 58/98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung auch in der Folgezeit hieran festgehalten (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1998 - BVerwG 7 B 58.98 - RÜ BARoV 1998 Nr. 16, 13 - 16; vom 28. September 1994 - BVerwG 11 C 3.93 - Buchholz 451.90 Europ. Wirtschaftsrecht Nr. 133; vom 3. November 1992 - BVerwG 4 B 97.92 - sowie Urteile vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 23. und 24.82 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 39; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 6 C 43.84 - Buchholz 232.5 § 38 BeamtVG Nr. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2004 - 1 MB 7/03

    Jahresfrist bei Rücknahme eines fiktiven Bescheides

    Der zuständige Amtswalter muss sich zunächst der Notwendigkeit einer Entscheidung über die Rücknahme des Verwaltungsaktes bewusst geworden sein; erst dann ist ihm diese Entscheidung - ggf. unter Ausübung des nach § 116 Abs. 1 LVwG obwaltenden Ermessens - möglich und die Jahresfrist gem. § 116 Abs. 4 LVwG beginnt (vgl. - grundlegend - BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984, GrSen 1.84, BVerwGE 70, 356 ff., weiter: Beschl. v. 03.11.1992, 4 B 97.92, Juris, Beschl. v. 05.08.1998, 7 B 58.98, Juris sowie Urt. v. 24.01.2001, 8 C 8.00, BVerwGE 112, 360 ff.).
  • VG Cottbus, 18.06.2020 - 1 K 2531/17
    Die Frist beginnt zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und wenn ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, Beschl. des Großen Senats v. 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 u. 2.84 -, BVerwGE 70, 356, 362; Beschl. v. 05. August 1998 - BVerwG 7 B 58.98 -, juris Rn. 18; Urt. v. 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 -, BVerwGE 110, 226, 233).
  • VG Berlin, 08.03.2013 - 4 K 389.12

    Berechtigtenfeststellung bei Unternehmensschädigung

    Auf diese Erkenntnis aber kommt es zumindest an (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. August 2007 - BVerwG 8 C 6.06 -, Rn. 16 zitiert nach Juris); ohne sie kommt der Fristenlauf allenfalls bei sich aufdrängender Rechtswidrigkeit in Betracht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. August 1998 - BVerwG 7 B 58.98 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 5.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung auch in der Folgezeit hieran festgehalten (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1998 - BVerwG 7 B 58.98 - RÜ BARoV 1998 Nr. 16, 13 - 16; vom 28. September 1994 - BVerwG 11 C 3.93 - Buchholz 451.90 Europ. Wirtschaftsrecht Nr. 133; vom 3. November 1992 - BVerwG 4 B 97.92 - sowie Urteile vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 23. und 24.82 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 39; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 6 C 43.84 - Buchholz 232.5 § 38 BeamtVG Nr. 2).
  • VG Berlin, 28.05.2014 - 4 K 389.12

    30 Millionen Euro Entschädigung für jüdische Kaufhausunternehmensgruppe

    Auf diese Erkenntnis aber kommt es zumindest an (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. August 2007 - BVerwG 8 C 6.06 -, Rn. 16 zitiert nach Juris); ohne sie kommt der Fristenlauf allenfalls bei sich aufdrängender Rechtswidrigkeit in Betracht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. August 1998 - BVerwG 7 B 58.98 -, zitiert nach Juris).
  • VG Cottbus, 13.06.2013 - 1 K 988/08

    Ausgleichsleistungsrecht

    Die Frist beginnt zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, Beschl. des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 u. 2.84 - BVerwGE 70, 356, 362; Beschl. v. 05. August 1998 - BVerwG 7 B 58.98 - juris Rn. 18; Urt. v. 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226, 233 und juris Rn. 17).
  • VG Dresden, 06.06.2000 - 3 K 2287/96

    Hinweise für eine individuelle Diskriminierung ; Prüfung der Rechtmäßigkeit und

    Sie beginnt, wenn die Behörde positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes erlangt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.8.1998 - 7 B 58/98 - m.w.N.).
  • VG Aachen, 16.12.2014 - 2 K 1603/12

    Keine beschränkte Ausschreibung von Einzelgewerken nach Aufhebung einer

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